AGBs
Ich vermiete ausschließlich an Firmen.
Mein Angebot richtet sich daher nicht an Privatpersonen. Daher gibt es auch selten Einzelzimmer bei mir.
Alle meine Angebote sind, wie bei Firmenangeboten üblich Netto.
Für Mieter oder Käufer
Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich oder per Email etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Mit erstmaliger Vermietung zu diesen Bedingungen erkennt der Mieter/Käufer jene auch für alle weiteren Mietverhältnisse als ausschließlich rechtsverbindlich an. Anders lautende Bedingungen des Mieters/Käufers gelten nur, wenn sie von mir ausdrücklich schriftlich oder per Email anerkannt sind. Sie verpflichten mich ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn ich nicht ausdrücklich widerspreche.
1. Anmietungen
1.1. Anmietungen und deren Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von mir schriftlich oder per Email erteilt oder bestätigt werden.
1.2. entfällt
1.3. Stellt der Empfänger meiner Vermietungen seine Zahlung ein, isst mit zwei Monatsmieten im Rückstand oder wird über sein Vermögen das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergewöhnliches Vergleichsverfahren eröffnet, bin ich unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.4. Bei Telefonaten habe ich die Möglichkeit Gespräche von angestellten Mitarbeitern als Zeugen mit anzuhören.
1.5. Ein direkter Kontakt zwischen Mieter und einem von mir vermittelten Vermieter ist - bis auf die notwendige Schlüsselübergabe - ohne schriftliche Zustimmung durch mich nicht erlaubt.
Sollte er dennoch stattfinden, so hat die Partei, die den Kontakt aufnahm oder erwiderte eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Wenn ich einer Partei den Kontakt nachweisen kann, so hat diese die Möglichkeit nachzuweisen, dass Sie den Kontakt nicht verursacht oder durch Antwort weiterverfolgt hat.
Bei Verstößen gegen vorbenannte Bedingung - auch fahrlässig begangenen - ist der Schadensverursacher vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des 10-fachen Entgeltes einer Monatsmiete verpflichtet, der für die Anmietung erteilt wurde. Mieter und Vermieter sind daher verpflichtet mir Auskunft über Miethöhe und Mietdauer zu geben. Sollte das nicht geschehen oder der Erstkontakt nicht eindeutig feststellbar sein, so hat der Mieter den 10fachen Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete zu tragen, Basismiete ist der Quadratmeterpreis einer 100qm Wohnung, falls kein Mietspiegel existiert aber mindestens 5 € pro qm.
1.6. Alle Größenangabe von Zimmern, Wohnungen und Häusern basieren auf Auskünfte des Eigentümers und sind daher freibleibend und grundsätzlich „circa“ Angaben.
1.7. Alternative Übernachtungsmöglichkeiten
Leider geschieht es immer wieder, dass Gäste ohne Buchung länger in Zimmern oder Wohnungen bleiben. In anderen Fällen wird die Wohnung derart schlecht hinterlassen, dass eine Renovierung nötig ist. Ich behalte mir daher wegen dieser und ähnlicher Fälle vor, Ihnen kurzfristig eine andere vergleichbare Unterkunft in maximal 20km Entfernung zu Ihrem gebuchten Standort anzubieten. Der Ihnen zugesicherte Preis wird keinesfalls höher sein, auch wenn dieser Standort normalerweise einen höheren Preis hätte. Es gilt in jedem Fall der vereinbarte Preis.
1.8. Zustimmung zur Bonitätsprüfung
Sollte ich eine Bonitätsprüfung für den Mieter/Käufer für erforderlich halten, so steht es mir frei diese auf meine Kosten anzufordern. Sollte der Mieter/Käufer allerdings mit der Zahlung einer Miete mehr als 3 Tage im Rückstand sein, so hat der Mieter/Käufer oder ein Haftender/Bürgschaftsgeber die Kosten für diese Bonitätsprüfung zu tragen (in der Regel maximal 50€). Die Prüfung erfolgt anhand interner Richtlinien. Ergänzend beziehe ich, die Daten deutscher Einzelfirmen über die mexxon GmbH (Kiffelsstr. 8, 61348 Bad Homburg), welche wiederum mit der Auskunftei infoscore Consumer Data GmbH (Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden) zusammenarbeitet.
Bei Firmendaten von Kapitalgesellschaften arbeite ich mit der Creditreform zusammen.
Die Auskunfteien stellen die in Ihrer Datenbank gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten zur Verfügung. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn ich mein berechtigtes Interesse (Abschluss eines Mietvertrages) glaubhaft dargelegt habe. Die übermittelten Daten werden von mir für diesen Zweck genutzt und verarbeitet. Eine Nutzung oder Verarbeitung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des Datenschutzes zulässig. Alle Daten unterliegen dem strengen Datenschutz. Unter dieser Voraussetzung erkläre ich mich damit einverstanden, dass Jürgen Wolff Daten von Auskunfteien über mich/uns einholt und nur zu diesem Zweck meine/unsere persönlichen Daten übermittelt werden.
Wichtig: ich mache Verträge ausschließlich mit Firmen aus der EU und der Schweiz. Selbst Auskünfte über Einzelfirmen sind daher auch immer Firmengebunden.
Ich habe in der Region zwischen Bonn und Moers einen Mindestumsatz von 1.500€, im Rest von Deutschland 3.000€.
Diese Beträge gelten für den gesamten Mietzeitraum. Pro Monat kann er kleiner sein. Ich vermiete immer erst ab 3 Gästen und einem Monat aufwärts.
Zwischen Buchung und Einzug brauche ich je nach Lage zwischen 3 und 5 Werktagen.
2. Vermietung
2.1 Nebenkosten wie Strom, Gas, Hausmüll und Wasser trägt der Vermieter, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für Vermietungen an mich gelten meine „Allgemeine Einkaufsbedingungen für Vermieter“, siehe am Ende dieses Dokumentes.
2.2. Die übergebenen Schlüssel bleiben in meinem Eigentum. Eine fehlende Rückgabe verpflichtet bis zur Zahlung des Schadens (jeweils 30 € für Zimmerschlüssel, 100 € für normale Haustürschlüssel und 500 € für Haustürschlüssel einer Schließanlage) zusätzlich zur Übernahme des Mietzinses von 40 € Netto + Mwst. pro Tag und pro Person. Dieser Mietzins wird beendet, wenn mir schriftlich eindeutig mitgeteilt wird, dass die Schlüssel verloren gegangen sind oder nachdem ich das Schloss ausgetauscht habe und dies dem Mieter schriftlich mitteilte.
Schlüssel werden optimal per Einschreiben an mein Büro zurückgesandt. Bei einer Schlüsselübergabe an Mitarbeiter vor Ort oder bei mir im Büro, bitte Empfang quittieren lassen, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
2.3. Schäden in der Wohnung/dem Zimmer/bei Übergabe
Für Schäden am Objekt, wie z.B. eingetretene Türen, kaputte Fenster usw. berechne ich die Kosten der von mir beauftragten Fremdfirma zuzüglich der Bearbeitungskosten meiner Mitarbeiter oder Dienstleister. Sollte ich der Meinung sein, dass mein Handwerker diese Arbeiten preiswerter verrichten kann oder ich keinen Dritten für dieses Gewerk kenne und daher erst eine Ausschreibung starten müsste, berechne ich Ihnen dessen Zeit inklusive Fahrtkosten mit 49 Euro/Stunde Netto + 19% Mwst. Das gleiche gilt für Verspätungen von über 30 Minuten gegenüber dem schriftlich oder per Email vereinbarten Schlüsselübergabetermin. In diesem Preis sind alle Verwaltungskosten enthalten. Der Mieter/Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit mir keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis innerhalb von vier Wochen nach Erhalt meiner Forderung unterbleiben, so gelten meine Pauschalkosten, die den üblichen Schlüsselkosten inklusive meiner Arbeitszeit entsprechen, als vereinbart.
3.Abnahme-Mängelrüge
3.1. Zu abweichenden Vermietungen (Datum, Anzahl der Schlafplätze usw.) ist der Mieter/Käufer ebenso wie ich nicht berechtigt.
3.2. Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche Fälle bei mir oder meinen Vermietern, die eine Verzögerung der Vermietung zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien mich für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Vermietung.
3.2. Für Maße, Mengen und Qualität ist im Zweifelsfall die DIN 277 zuständig.
3.3. Der Mieter oder Käufer hat etwaige Reklamationen innerhalb 24 Stunden nach Einzug detailliert schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt, sollte mir die Recherche einen unangemessen hohen Arbeitsaufwand abfordern. Die Entscheidung hierüber behalte ich mir ausdrücklich vor.
Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn ich abweichende Leistungen vom Vertrag oder dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben erbracht habe. Der Grund des Mangels muss nachvollziehbar und überprüfbar angegeben werden. Telefonische Reklamationen, ebenso per Email, kann ich nicht akzeptieren. Wenn ich Ihnen in der Auftragsbestätigung oder dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben die Abnahme anbiete, Sie diese aber nicht wahrnehmen, berufe ich mich dabei auf die fiktive Abnahme gemäß BGB. Bitte beachten Sie das.
3.4. Zur Rechnungsstellung
Rechnung: Überprüfbare Einwendungen gegen eine Rechnung oder Auftragsbestätigung sind binnen 3 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Einwände sind unwirksam. Handschriftliche Änderungen des vorgedruckten Textes dieses Formulars sind immer ungültig. Es gilt ausschließlich der ursprüngliche Formulartext.
4.Preise und Zahlung
4.1. Die im Mietvertrag angegebenen Preise sind Festpreise Netto plus 7% Mwst. Ein Einzug ist in den meistens Häusern zwischen 14 und 18 Uhr möglich. Alle anderen Termine bedürfen der vorherigen Absprache. Unangekündigte Besucher außerhalb dieser Zeiten können je nach Objekt vor verschlossenen Türen stehen oder ich berechne Ihnen die zusätzlichen Kosten in Höhe von 69 € pro Stunde für eine/n Sachbearbeiter und 800 € für den Prokuristen oder Geschäftsführer, Beträge jeweils plus der gesetzlichen Mwst. aktuell 19% für Dienstleistungen. Falls der Mieter/Käufer schuldhaft eine Vereinbarung verletzt und mir daraus Kosten, so gilt mein Kostenausgleich nach obigen Stundensätzen als vereinbart. Angefangene Viertelsunden werden jeweils mit einem Viertel dieser Beträge abgerechnet. Der Auszug inklusive vollständiger Schlüsselrückgabe hat bis spätestens 11 Uhr des zuletzt gebuchten Tages zu erfolgen. Sollte diese Frist überschritten werden, berechne ich vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche wegen meiner Verpflichtungen anderen Mietern gegenüber mindestens 40 € pro Tag und Person + 7% Mwst., maximal aber 160 € pro Zimmer für jeden neuen angefangenen Tag bis zu dem Tag an dem ich die Wohnung oder die Zimmer neu vermieten kann. Diese Kosten sind umgehend mit Rechnungsstellung fällig. Dieser Betrag von 40 € pro Person und Tag, wird auch fällig, wenn die vereinbarte Vorauszahlung oder Zahlung bei der Übergabe der Wohnung nicht erfolgt.
4.2. Der Mietzins ist spätestens fällig zwei Werktage vor dem Tag des Einzugs. Bei Mietverträgen über zwei Monate ist die erste Rate für den ersten Monat wie beschrieben fällig, alle weiteren Raten 30 Tage später. Die Kaution, falls vereinbart, ist mit Auftragserteilung fällig, und hat spätestens innerhalb 48 Stunden nach Vereinbarung auf meinem Konto einzugehen. Kautionen werden nach Klärung aller Schäden und Kosten zurückbezahlt, maximal aber nach der gesetzlichen Frist von einem Jahr zum Jahresende ab dem Tag des Auszugs. Eine Verrechnung mit angeblichen Gegenforderungen ist nur dann möglich, wenn die rechtskräftig durch ein deutsches Gericht festgestellt wurden oder ich schriftlich die Zustimmung zur Verrechnung gab.
4.3. Alle später eingehenden Zahlungen werden mit 13% Zins p.a. über dem, Basiszins der Deutschen Bundesbank verzinst. Zinseszins wird nicht gefordert.
4.4. Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich oder per Email) mit einem von mir vermittelten Dritten wird eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. (= 2 Monatsmieten zzgl. Aktuell 19% MwSt.) der im Angebot genannten Miete sofort fällig. Ist das Objekt von meinem Vermieter gegenüber für eine Mietdauer unter 14 Monate angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter 14 Monate Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter/bis 14 Monate, so berechnet sich die Provision unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Bestimmungen der nachfolgenden Staffelung.
Provisionstabelle
Meine Provisionssätze (in % einer Monatsmiete inklusive der gesetzl. MwSt.) sind abhängig vom Mietpreis und Mietzeit des gemieteten Objekts
bis zu 1 Monat 25% des Mietzins zzgl. MwSt = 29,75%
bis zu 2 Monaten 40% zzgl. MwSt = 47,60%
bis zu 3 Monaten 55% zzgl. MwSt = 65,45%
bis zu 4 Monaten70% zzgl. MwSt = 83,30%
bis zu 5 Monaten 85% zzgl. MwSt = 101,15%
bis zu 6 Monaten 100% zzgl. MwSt = 119,00%
bis zu 8 Monaten 120% zzgl. MwSt = 142,80%
bis zu 10 Monaten 140% zzgl. MwSt =166,60%
bis zu 12 Monaten 160% zzgl. MwSt = 190,40%
bis zu 14 Monaten 180% zzgl. MwSt = 214,20%
Über 14 Monate 200% zzgl. MwSt = 238,00%
4.5. Die von mir kulanzweise gewährte Provisionsstaffel für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer von 14 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision.
Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird fällig, wenn:
a. bei nicht erfolgter Erteilung einer Einzugsermächtigung 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist bzw. bei erteilter Einzugsermächtigung keine Deckung vorlag oder eine Rückforderung erfolgt ist;
b. der Auftraggeber den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von mir nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3;
c. eine Weiterführung des Mietverhältnisses verschwiegen wird.
5. Gewährleistung
5.1. Meine Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, maximal aber auf zwei Jahre nach Eintritt des Mangels.
5.2. Der Mieter/Käufer ist nicht berechtigt von mir Schadensersatzansprüche zu verlangen, die über der Miete- oder dem Kaufpreis liegen. Hierfür hat er nachzuweisen, dass der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit einer fehlerhaften Vermietung/Lieferung steht und dass dieser unvorhersehbar und unabwendbar war.
6. Konventionalstrafe bei vertragswidriger Nutzung
6.1. Alle Räume dürfen – soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart worden ist - nur von der festgelegten Anzahl Mieter für Wohnzwecken bewohnt werden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt bereits vor, wenn auch nur an einem Tag die Zahl der Mieter überschritten oder das Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken verwendet wurde. Bei Vermietungen von Wohnraum bin ich deshalb berechtigt zwischen 6 Uhr morgens und 24 Uhr abends Zählkontrollen aller Mieter durchzuführen. Ihr Einverständnis mit dieser Kontrolle ist daher die Voraussetzung für jede Vermietung. Ich verpflichte mich dabei die Intimsphäre Ihrer Mieter zu berücksichtigen.
6.2. Bei Verstößen gegen vorbenannte Bedingungen - auch fahrlässig begangenen - ist der Empfänger vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Entgeltes des Mietzins für den Mietzeitraum verpflichtet, der für das Haus oder die Wohnung erteilt wurde, in der auch die vertragswidrig untergebrachten Mieter enthalten waren. Der Mindestbetrag beträgt immer 40 € Netto (also + 7% Mwst.) pro Person und Tag und mindestens 200 € pro Tag - unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Mieter. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele zusätzliche Mieter missbräuchlich einquartiert wurden. Für den Nachweis des Verstoßes genügt der Nachweis eines nicht vereinbarten Mieters. Als ein nicht vereinbarter Mieter gilt auch ein vereinbarter Mietvertrag für die der Mieter dann die vereinbarte Miete nicht fristgerecht bezahlt hat. Der Mieter haftet auch für die Handlungen seiner Mitarbeiter. Ein vereinbarter Sonderpreis gilt nur bei pünktlicher Vorauszahlung. Bei ausbleibender Vorauszahlung der Miete oder der Kaution gilt dann wie angeboten der Normalpreis/Flexietarif von 40 Euro pro Gast und Nacht. Ich behalte mir vor einen Schadensersatz geltend zu machen, wenn die nicht abgesprochene Verlängerung der Mietzeit den Einzug eines anderen Kunden unmöglich macht. Im Einzelfall behalte ich mir das Recht vor zurück gelassene Sachen einzusammeln und bis zu vier Wochen einzulagern. Wenn meine Mitarbeiter allerdings den Eindruck haben, dass die Wohnung noch bewohnt ist, werde ich das vermutlich nicht tun, um eventuelle Haftungsansprüche gar nicht erst entstehen zu lassen. Mit der Anmietung bei mir akzeptieren Sie die Einschätzung meiner Mitarbeiter vor Ort bei nicht abgesprochenen Mietzeitverlängerungen. Der Mieter/Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit mir keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis innerhalb von vier Wochen nach Erhalt meiner Forderung unterbleiben, so gelten meine Forderung, als vereinbart.
6.3. An andere Firmen, die für Dritte mieten, liefere ich Wohnraum nur unter der Bedingung, dass vorstehende Schutzbestimmungen unter 6.1. und 6.2. auch Bestandteil der Geschäfte mit deren Kunden werden. Mein Mieter ist im Falle eines Vertragsverstoßes seines Kunden auf mein Verlangen hin verpflichtet, insoweit seine Ansprüche an mich abzutreten. Unterlässt es mein Mieter, die Schutzbestimmungen zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Kunden zu machen, ist er im Falle einer vertragswidrigen Verwendung selbst zur Zahlung der Konventionalstrafe verpflichtet. Er ist in einem Schadensfall auch verpflichtet vollständig darüber Auskunft zu geben welche Bewohner wann wo wohnten. Unterlässt er dies trotz schriftlicher oder Email-Aufforderung, so hat er alle daraus sich ergebenden Folgen selbst zu tragen.
6.4. Wohnungen sollen in dem Zustand zurückgegeben werden, wie sie übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise ein leerer Kühlschrank, schimmelfreie Wände, kein Insektenbefall (z.B. Kakerlaken oder Bettwanzen) kein Müll außerhalb von Papierkörben usw. Dazu ist es notwendig, dass jeder Mieter selbständig während seiner Mietzeit ausreichend, also mindestens 2x täglich lüften und reinigen muss. Alle Kosten, die für die Schimmel- und Insektenbeseitigung entstehen, inklusive dem Mietausfall für die Nicht-Vermietbarkeit, hat der Mieter zu tragen. Sollte es doch zu diesen Mängeln kommen, hat dieser der Mieter innerhalb seiner Mietzeit selbständig zu beheben. Unterlässt er dies, so werde ich auf seine Kosten meine Handwerker oder eine Fachfirma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen. Als Basis für die Kosten gilt ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs als vereinbart. Der Mieter/Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit mir keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis innerhalb von vier Wochen nach Erhalt meiner Forderung unterbleiben, so gelten meine Kosten, als vereinbart. Mängel bei Einzug müssen mir hingegen umgehend, spätestens aber nach drei Werktagen schriftlich mitgeteilt werden.
6.5. Kündigung / Laufzeit Kündigung/Laufzeit: bei Abrechnung von befristeten Mietverhältnissen ist keine einseitige Änderung dieser Mietdauer möglich, sofern nicht diesem AGB übergeordnete gesetzliche Gründe diese Kündigung rechtfertigen. Das gilt also insbesondere auch bei vertragswidriger = nicht vereinbarter Verlängerung der Mietzeit über die vereinbarte Mietzeit hinaus. Wenn Ihre Mitarbeiter dann doch einmal ausziehen oder die Schlüssel nicht an mein Büro in der Flughafenstraße 61, 53842 Troisdorf per Einschreiben zurücksenden, kann ich versuchen umgehend oder innerhalb weniger Tage einen Nachmieter zu finden. Ich kann es aber nicht garantieren. Für den Fall der vertragswidrigen Verlängerung haftet der Mieter für meinen Mietausfall bis ich einen neuen Mieter gefunden habe, sofern ich am Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit einen Nachmieter hatte. Für die Kündigung abweichend von meiner Auftragsbestätigung, also dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben, ist ausschließlich die Schriftform (Briefpost/Fax) vereinbart. Eine mündliche/telefonische Kündigung ist immer unwirksam. Jede Kündigung wird von mir binnen 3 Tagen per Fax bestätigt. Erhalten Sie keine Bestätigung dann ist die Kündigung bei mir nicht eingegangen und daher unwirksam. Maßgeblich für das Ende von befristeten Mietverträgen ist die Rückgabe der Schlüssel für das oder die Zimmer bzw. Wohnungen. Verantwortlich hierfür ist ausschließlich die Person, die auch auf der Auftragsbestätigung als Übergabe-Ansprechpartner genannt wurde. Abweichungen von dieser Regel bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung. Ohne Rückgabe dieser Schlüssel berechne ich ein Nutzungsentgelt von 40 € Netto + 7% Mwst. pro Mann und Nacht. Alternativ kann der Vermieter auch für jedes übergebene Zimmer pro Nacht 120 € Netto berechnen. Dieses Nutzungsentgelt signalisiert nicht meine Bereitschaft einen Mietvertrag zu schließen, sondern ist nur der Ausgleich für die illegale Nutzung der früher einmal überlassenen Wohnräume. Den Nachweis für die Rückgabe und das Datum der Rückgabe der übergebenen Schlüssel gemäß der vereinbarten Rückgabevereinbarung trägt der Mieter. Gleiches gilt, wenn entgegen der Auftragsbestätigung mehr als die gebuchten Zimmer benutzt werden.
Jedes nicht bestätigte Zimmer berechne ich dann mit 40€ pro Mann und Nacht auf Basis von 3 Personen, also 120 €. Eine Ausnahme gilt, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand Ist.
In diesem Moment sind auch alle zukünftig vereinbarten Mietraten sofort fällig.
Dann habe ich die Möglichkeit der fristlosen schriftlichen Kündigung an die letzte bekannte Adresse des Mieters.
Ein Einschreibebrief gilt dann nach zwei Werktagen als zugestellt.
6.6. Radio- und Fernsehgeräte
Die Anmeldung aller in den Mieträumen befindlichen Rundfunk und Fernseh-Geräte, sowie die Entrichtung der Gebühren sind Sache des Mieters. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, sind alle Forderungen der Gebührenstelle der öffentlich-rechtlichen Sender (früher GEZ genannt) vom Mieter zu erstatten.
Auf Wunsch entfernt der Vermieter vorhandene Geräte umgehend. Gleiches gilt für die Forderungen der GEMA.
6.7. W-LAN Nutzung, z.B. über einen Hot-Spot oder Festnetz von mir:
Für den Internetzugang verwenden Sie möglichst einen Browser mit 128 Bit SSL-Verschlüsselung Die aktuellen Versionen der gängigen Browser (Microsoft Internet Explorer, Apple Safari, Mozilla Firefox oder Opera) sind auf diesen Standard ausgelegt.
1. Schützen Sie Ihren PC mit aktuellen Virenschutzprogrammen und einer Firewall. Installieren Sie eine Virenschutzsoftware auf Ihrem PC und aktualisieren Sie diese regelmäßig. Stellen Sie sicher, dass Ihr Rechner frei von Viren, Würmern und Trojanern/Backdoors ist. Ich empfehle Ihnen, Ihren Rechner mit einer Firewall und einer Anti-Spy-Software auszustatten und diese regelmäßig zu aktualisieren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich Ihnen lediglich einen Internetzugang zur Verfügung stelle, der über keinerlei Virenschutz und keine Firewall verfügt. Eine Haftung für den störungsfreien Internet-Zugang übernehme ich nicht.
2. Halten Sie Ihr Betriebssystem auf dem aktuellen Stand. Installieren Sie die entsprechenden Updates und Patches für das Betriebssystem Ihres PCs zeitnah und regelmäßig.
3. Schützen Sie Ihre Daten auch für den Fall des Verlustes Ihres Rechners. Ihren PC und die darauf gespeicherten wichtigen Dateien sollten Sie mit Passwörtern sichern. Diese sollten regelmäßig geändert werden. Speichern Sie die Passwörter nicht auf Ihrer Festplatte ab. Stellen Sie Ihren Rechner nur Personen Ihres Vertrauens zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, regelmäßig ein Backup Ihrer Daten anzulegen.
4. Starten Sie bei Verbindungsfehlern Ihren Browser erneut. Bei auftretenden Verbindungsfehlern schließen Sie bitte den Browser und starten ihn erneut. Stellen Sie die korrekte Eingabe Ihrer entsprechenden Passwörter sicher. Schließen Sie bitte Ihren Browser nach Beenden der Internetsitzung. Seien Sie vorsichtig bei unbekannten Dateien oder Email-Anhängen. Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft oder Dateien, die Sie nicht angefordert haben.
5. Besuchen Sie keine Webseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Dies gilt insbesondere für Seiten mit volksverhetzendem oder kinderpornographischem Inhalt, Seiten, die zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen oder Seiten, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.
6. Beteiligen Sie sich nicht an unseriösen oder illegalen Tauschbörsen. Beachten Sie beim Herunterladen oder Aufspielen von Dateien, insbesondere Musik, Filmen oder Bildern stets, dass diese urheberrechtlich geschützt sein können. Die Verletzung solcher Urheberrechte kann unter anderem erhebliche Schadensersatzansprüche gegen Sie auslösen.
7. Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges Ich gebe keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges.
8. Haftungsbeschränkung Ich übernehme keine Verantwortung für etwaige Schäden an Ihrem PC, die durch die Internetnutzung entstehen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, zu denen ich vorsätzlich oder grob fahrlässig beigetragen habe. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen etwaigen Virenbefall durch Verwendung des Internetzuganges übernommen.
9. Haftungsfreistellung Ich bin von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn mein Internetzugang von Ihnen oder mit Ihrer Billigung rechtswidrig verwendet wird, insbesondere wenn Sie die obenstehenden Hinweise schuldhaft außer Acht gelassen haben. Ebenfalls bin ich von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit Nutzung des Internetzuganges durch Sie verbunden sind.
10. Datenschutz Soweit ich Ihre Daten im Rahmen der Internetnutzung über meinen Internetzugang erhebe, werden diese selbstverständlich gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
11. Verstoß gegen die Nutzungshinweise Sofern Sie gegen diese Nutzungshinweise verstoßen oder ich einen entsprechenden Verdacht habe, sehe ich mich gezwungen, Ihren Internetzugang einzuschränken oder zu sperren. Sollten Sie hierbei Daten verlieren, übernehme ich dafür keine Haftung.
12. Weitere Hinweise Die Nutzung meines Internetzuganges ist auf die Dauer Ihrer Anwesenheit in meinen Zimmer und Wohnungen beschränkt. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Passwortes. Dieses darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Fragen oder Problemen mit dem Internetzugang hilft Ihnen gerne Herr Schelski (
7.Geheimhaltung - Werbung
7.3. Meine Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von mir. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit mir getroffen wird oder ich diesem Wechsel ausdrücklich schriftlich zustimme. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so bin ich umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
7.4. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist mir umgehend mitzuteilen. Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und habe ich die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht mir die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.
7.5. Nutzung von Google Analytics Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für den Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; ich weise Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
8.Allgemeine Bestimmungen
8.1. Zur Abtretung von Ansprüchen, sowie für die Übertragung der Einziehung von Forderungen gegen mich auf Dritte bedarf der Mieter/Käufer meiner Einwilligung.
8.2. Es ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Zivilrechtecht inklusive Gewerbemietrecht anzuwenden. Die Anwendung von Mietgesetzen für Privatpersonen ist ausgeschlossen.
8.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen zwischen dem Empfängern und mir unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treue und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine Änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird.
8.4. Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Mündliche Vereinbarungen auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Textform, sind nichtig.
8.5. Der Gerichtsstand ist Troisdorf.
Für Vermieter, Verkäufer, Dienstleister und Lieferanten im Folgenden kurz Vermieter genannt
Allgemeine Anmietbedingungen von mir Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Mit erstmaliger Vermietung/Verkauf/Dienstleistung zu diesen Bedingungen erkennt der Vermieter jene auch für alle weiteren Lieferverhältnisse als ausschließlich rechtsverbindlich an. Anders lautende Bedingungen des Vermieters gelten nur, wenn sie von mir ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten mich ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn ich nicht ausdrücklich widerspreche. Das gleiche gilt, wenn ich ganz oder teilweise bestellte Ware abnehme oder Zahlung leiste.
1. Bestellung
1.1. Bestellungen oder Anmietungen und deren Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von mir schriftlich oder per Email erteilt oder bestätigt werden.
1.2. Der Vermieter/Lieferant hat der Bestellung/Änderung unverzüglich, spätestens aber nach drei Werktagen schriftlich zu widersprechen. Einmal fest angebotener Wohnraum kann nicht zurückgezogen werden.
1.3. Ich bin jederzeit berechtigt, bei noch nicht bzw. noch nicht voll erfüllten Bestellungen Änderungen hinsichtlich Inhalt, Vermietungen und Lieferzeit zu verlangen.
2.Vermietung
2.1. Die Vermietungen haben zum vereinbarten bzw. nicht widersprochenem Einzugstermin zu erfolgen. Hält der Vermieter einen Mietbeginn nicht ein oder überschreitet er die in meinen Abrufen angegebenen Termine, bin ich berechtigt, nach meiner Wahl Schadenersatz wegen verspäteter Vermietung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wohnraum hat die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. feuerpolizeiliche Bestimmungen, Bauordnungsamt) für die zeitweilige Vermietung an die vereinbarte Zahl Mieter zu erfüllen. Für meine Suche nach Ersatzunterkünften steht mir eine pauschale Vergütung von 30% der Mietsumme zu. Der vertragsbrüchige gewordene Vermieter hat jedoch die Möglichkeit mir einen geringen Schaden nachzuweisen. Bei Vorlage eines solchen Nachweises, gilt dann der geringere Schaden.
2.2. Bei Telefonaten habe ich die Möglichkeit Mitschnitte der Gespräche anzufertigen.
2.3. Ein direkter Kontakt zwischen Mieter und Vermieter ist ohne schriftliche Zustimmung durch mich nicht erlaubt. Sollte er dennoch stattfinden, so hat die Partei, die den ersten Kontakt herstellte eine Vertragsstrafe zu zahlen. Wenn ich einer Partei den Kontakt nachweisen kann, so hat diese die Möglichkeit nachzuweisen, dass Sie den Kontakt nicht verursacht oder durch Antwort weiter verfolgt hat. Bei Verstößen gegen vorbenannte Bedingung - auch fahrlässig begangenen -ist der Schadensverursacher vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des 10-fachen Entgeltes einer Monatsmiete verpflichtet, der für die Anmietung erteilt wurde. Mieter und Vermieter sind daher verpflichtet mir Auskunft über Miethöhe und Mietdauer zu geben. Sollte das nicht geschehen oder der Erstkontakt nicht eindeutig feststellbar sein, so hat der Mieter den 10fachen Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete zu tragen, Basismiete ist der Quadratmeterpreis einer 100qm Wohnung, falls kein Mietspiegel existiert aber mindestens 5 € pro qm.
2.4. Alle Größenangabe von Zimmern, Anzahl der Betten insgesamt und pro Zimmer, Wohnungen und Häusern des Eigentümers an mich sind bindend.
2.5. Alle Nebenkosten wie z.B. Strom, Gas, Wasser und Müll trägt der Vermieter. Bei einer eventuellen Bettensteuer legt dieser mir ein ausgefülltes Formular mit den Gästen vor.
2.6. Bleiben meine Gäste länger beim Vermieter wohnen, als gebucht, so habe ich den bisher vereinbarten Mietzins auch für diese Zeit zu zahlen. Sollte ich hingegen das Mietverhältnis kündigen, so hat der Vermieter die Gäste mit einer Frist von maximal einer Woche aus seinen Räumlichkeiten zu entfernen. Danach lehne ich die Verantwortung für weitere Haftung der Mietzahlung ab.
3.Abnahme-Mängelrüge
3.1. Zu Mehr- oder Mindervermietungen ist der Lieferant nicht berechtigt. Besteht ein Mietabruf, bin ich lediglich verpflichtet, die darin verbindlich festgelegten Schlafplätze für den ersten Monat abzunehmen. Danach steht mir ein Sonderkündigungsrecht mit mindestens 5 Tagen Vorlauf zu.
3.2. Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche Fälle bei mir oder meinen Vermieter, die eine Verringerung des Verbrauchs zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien mich für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Abnahme.
3.3. Bei Auszug aus einem Objekt hat der Vermieter ein von beiden Parteien unterzeichnetes Auszugsprotokoll vorzulegen, falls er irgendwelche Schäden aus der Mietzeit geltend machen möchte.
3.4. Der Vermieter verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Meine Zahlungsbedingungen bedeuten keine vorbehaltlose Abnahme der Einrichtung, keine Bestätigung der Mängelfreiheit der Wohnungen und/oder Häuser.
3.5. Schriftverkehr, der nachweisbar auf Fehler des Vermieters zurückzuführen ist, berechne ich mit pauschal 1,-- € pro Zeile, mindestens aber 10,-- Euro.
Für zum vorsteuerabzugsberechtigte Händler gelten diese Beträge Netto zzgl. Mwst. soweit gesetzlich zulässig.
Darin eingeschlossen sind alle Diktier- , Korrektur- und Versandkosten.
4.Preise und Auftrag
4.1. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise. Sämtliche öffentliche Abgaben wie z.B. Steuern usw. trägt der Vermieter.
Er ist bei Mietverträgen auf Zeit an mich eine ordnungsgemäße, schriftliche Rechnung mit ausgewiesener Mwst. gemäß UST-Gesetz, also im Original, zu erstellen, aktuell 5%. Unterlässt er dies trotz Aufforderung durch mich, so habe ich das Recht den vollen Rechnungsbetrag zurückzufordern bzw. die Zahlung der Forderung erst bei Vorlage dieser ordnungsgemäßen Rechnung vorzunehmen. Nur bei Anmietungen über 6 Monaten darf der Vermieter auf den Ausweis von Mwst., verzichten oder falls eine andere Absprache schriftlich oder per Email getroffen worden ist.
4.2. Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Zimmerübernahme oder Wareneingang und Eingang der steuerlich vollständigen und ordnungsgemäßen Rechnung sowie der Kontrolle der Zimmer nach 30 Tagen jeweils zum 5. und 20. des folgenden Monats oder falls schriftlich miteinander vereinbart innerhalb acht Tagen und 3% Skonto, aber gemäß BGB maximal nach 60 Tagen. Ich selbst verpflichte zur Rechnungskontrolle innerhalb 15 Tagen nach Rechnungseingang in Papierform. Alle Rechnungen an mich müssen im Original vorliegen und haben den oder die Ansprechpartner/in zu tragen, die den Auftrag vergeben haben. Vermietungen, die vor dem vereinbarten Liefertermin erbracht und abgenommen werden, gelten erst zum laut Vertrag vereinbarten Zeitpunkt als bezogen. Habe ich einem Vermieter Mieter vermittelt und er rechnet direkt mit denen ab so ist entweder eine Provision nach diesen Sätzen fällig
Provisionstabelle
Meine Provisionssätze (in % einer Monatsmiete inklusive der gesetzl. MwSt.) sind abhängig vom Mietpreis und Mietzeit des gemieteten Objekts (s.Punkt 6 unserer AGB)
bis zu 1 Monat25% zzgl. MwSt = 29,75%
bis zu 2 Monaten 40% zzgl. MwSt = 47,60%
bis zu 3 Monaten 55% zzgl. MwSt = 65,45%
bis zu 4 Monaten 70% zzgl. MwSt = 83,30%
bis zu 5 Monaten 85% zzgl. MwSt = 101,15%
bis zu 6 Monaten 100% zzgl. MwSt = 119,00%
bis zu 8 Monaten 120% zzgl. MwSt = 142,80%
bis zu 10 Monaten 140% zzgl. MwSt = 166,60%
bis zu 12 Monaten 160% zzgl. MwSt = 190,40%
bis zu 14 Monaten 180% zzgl. MwSt = 214,20%
über 14 Monate 200% zzgl. MwSt = 238,00%
oder die Differenz zwischen der Angebotsmiete und dem von mir mit dem eigentlichen Mieter vereinbarten Mietzins.
Diese Differenz ist umgehend für die gesamte Laufzeit des Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter an mich zzgl. der aktuellen Mwst. fällig. Das sind im Moment 5%
Eine Ausnahme hiervon ist allein dann akzeptabel, wenn der Vermieter mir nachweist, dass der Mieter mit der Miete in Rückstand ist.
In diesem Fall ist nur für den bereits bezahlten Zeitraum die Differenz als Provision fällig.
4.3. Die Wahl der Zahlungsmittel steht mir zu. Ich versuche soweit möglich Sonderwünsche der Vermieter gegen 20,-- € pauschalem Kostenausgleich zu erfüllen.
Aktuell gelten folgende Zahlungsmittel als Standard: alle Beträge werden überwiesen. Ausländische Lieferanten haben ihren IBAN- und BIC Code anzugeben.
4.4. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers bin ich berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zu verweigern.
Für Miettage mit Mängeln bin ich berechtigt umgehend den Mietzins, anteilig für diese Tage, vollständig zu kürzen.
4.5. Immobilien, die ich im Namen Dritter anmiete, werden erst innerhalb einer Frist von 15 Tagen zur Zahlung fällig, wenn mein Kunde die Miete beglichen hat. Ich garantiere hierbei, dass ich selbständig bei fehlender Zahlung die notwendigen, auch juristischen, Maßnahmen gegen meine Kunden einleite.
4.6. Die von mir kulanzweise gewährte Provisionsstaffel für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer von 14 Monaten) bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision.
Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird fällig, wenn:
a. bei nicht erfolgter Erteilung einer Einzugsermächtigung 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist bzw. bei erteilter Einzugsermächtigung keine Deckung vorlag oder eine Rückforderung erfolgt ist;
b. der Vermieter den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von mir nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr.
3c. eine Weiterführung des Mietverhältnisses verschwiegen wird.
c. Wenn mir die Zahl der vermieteten Zimmer und Wohnungen sowie die Anzahl der Mieter trotz Auskunftspflicht verschwiegen wird, kann ich von einer Belegung von 50 Personen für ein Jahr ausgehen. Dem Vermieter steht es frei später einen Nachweis zu erbringen, dass die Anzahl und die Mietdauer der Personen geringer war.
Für die mir entstandenen Kosten bis zu diesem Nachweis, bleibt er mir haftbar.
Sollte statt der Provisionsstaffel ein individueller Mietzins vereinbart worden sein und mir nur die Differenz pro Abrechnungszeitraum zur Verfügung stehen, so wird diese umgehend für den Zeitraum von 24 Monaten fällig, wenn der Vermieter gegen a), b) oder c) verstößt.
Sollte die geplante Mietdauer noch größer sein, habe ich mit Beginn des 25. Monats erneut Anspruch auf eine Provisionszahlung, sofern der Vermieter nicht bis spätestens 10 Tage nach Beginn dieses Monats mir schriftlich die tatsächliche Belegungsdauer mitteilt.
Ich gehe bei der Berechnung der mir zustehenden Forderung davon aus, dass sich die zu Beginn angegebene Mietzahl oder die von mir durch Detektive/Mitarbeiter bestätigte Personenzahl dann über die gesamte Mietzeit dort aufhält. Sollten mir zwei unterschiedliche Belegungszahlen vorliegen, darf ich mir eine der beiden Zahlen oder eine maximale Belegung von 50 Personen aussuchen. Als Beweis werden Befragungen meiner Mitarbeiter oder Mieter vor Ort ausdrücklich vom Vermieter anerkannt, sofern diese ihre Aussagen an Eides statt bekräftigen.
5.Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistungspflicht des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt.
Ich bin berechtigt, nach meiner Wahl kostenlose und umgehende Nachbesserung oder Vermietung einwandfreier Immobilien zu verlangen.
In dringenden Fällen bin ich ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Vermieters die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das setzt voraus, dass ich Zugang zu den Wohnungen bekommen.
Sollte mir der Zutritt nicht gewährt werden, haftet der Vermieter mir gegenüber für alle Schäden und Kosten.
Das gleiche gilt, wenn der Lieferant mit seinen Gewährleistungsverpflichtungen in Verzug gerät.
der Vermieter haftet somit auch für den Mietausfall, der mir entsteht, wenn der Mieter auf Grund der Mängel seine Mietzahlung mir gegenüber einstellt.
Das betrifft dann auch den zwischen dem Mieter und mir vereinbarten Normalpreis, der meist höher liegt, als der Sonderpreis bei pünktlicher Zahlung.
5.2. Ich bin berechtigt, von dem Vermieter Ersatz desjenigen Schadens zu verlangen, der mir dadurch entsteht, dass ich wegen Verletzung behördlicher Vorschriften oder aus sonstigen Gründen nach inländischem Recht in Anspruch genommen werde oder Maßnahmen ergreifen muss, die in ursächlichem Zusammenhang mit einer fehlerhaften Vermietung des Vermieter stehen und dieser nicht nachweist, dass der Schaden unvorhersehbar und unabwendbar war. Hinsichtlich dieser Ansprüche verzichtet der Lieferant für die Dauer von zwei Jahren nach Geltendmachung eines Schadens auf Einspruch.
6. Ausstattung
6.1. Geschirr, Möbel usw. die ich dem Vermieter zur Verfügung gestellt habe, sind auf Aufforderung umgehend an mich zurückzugeben.
6.2. Die dem Vermieter überlassenen oder nach meinen Angaben kulanzweise hergestellten Ausstattung darf ohne meine ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder veräußert, sicherungsübereignet, verpfändet oder sonst wie weitergegeben noch in irgendeiner Weise für Dritte verwendet werden. Das gleiche gilt für die mit Hilfe dieser Ausstattung hergestellten Zimmer.
7.Geheimhaltung - Werbung
7.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten sowie sämtliche damit zusammenhängende technischen und kaufmännischen Unterlagen und Einrichtungen als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und strengvertraulich zu behandeln.
7.2. Dritte darf der Lieferant auf seine Geschäftsverbindung mit mir nur hinweisen, wenn ich mich hiermit vorher schriftlich einverstanden erklärt habe. Ausnahmen gelten nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage zur Antwortpflicht besteht.
7.3. Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von mir. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit mir getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so bin ich umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
7.4. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich oder per Email) für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist mir umgehend mitzuteilen. Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und habe ich die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht mir die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.
7.5. Nutzung von Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
8.Allgemeine Bestimmungen
8.1. Zur Abtretung von Ansprüchen, sowie für die Übertragung der Einziehung von Forderungen gegen mich auf Dritte bedarf der Lieferant meiner Einwilligung.
8.2. Es ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
8.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen zwischen dem Vermieter und mir unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treue und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine Änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird.
8.4. Gerichtsstand für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen ist Troisdorf.
Jürgen Wolff
Postfach 900833
51118 Köln
Flughafenstr. 61+63
D - 53842 Troisdorf
Eine Email ist 10mal besser, als ein Telefonat.
Telefon 0 22 46 – 9 11 12 19
Fax 0 22 46 – 9 11 12 11
Eine Email ist 10mal besser, als ein Telefonat, dafür ist Zimmer mieten und vermieten viel zu kompliziert
Email:
Web: www.ich-will-umziehen.de